AGB HÄNDLER

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON LOVELY GOODS, JULIANE BREITBACH

Geltungsbereich

Für das umseitige und alle künftigen Geschäfte zwischen der Verkäuferin Lovely Goods, Juliane Breitbach und dem Käufer gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers, sowie Nebenabreden müssen, um Vertragsbestandteil zu werden, zwischen den Vertragsparteien jeweils gesondert für das einzelne Geschäft schriftlich vereinbart werden.

Schriftformerfordernis

Maßgeblich für den Inhalt aller Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich die Rechnung der Verkäuferin, es sei denn, der Käufer hat nach Erhalt der Rechnung unverzüglich schriftlich widersprochen.

Eigentumsvorbehalt

Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware (nachstehend “Vorbehaltsware” genannt) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher ihr aus diesem Vertrag und aus der Geschäftsverbindung zu dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) vor, die mit dem Vertragsabschluss entstehen, bereits entstanden waren oder erst künftig aus der Geschäftsverbindung entstehen werden.

Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Nicht gestattet ist insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Käufer.

Der Käufer tritt die ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten sowie etwaige Ansprüche gegen seinen Versicherer hiermit im Voraus an die dies annehmende Verkäuferin als Sicherheit ab. Soweit die Vorbehaltsware von dem Käufer zusammen mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Ware verkauft wird, sind derartige Forderungen etc. in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Verkäuferin abgetreten.

Auf Verlangen des Käufers ist die Verkäuferin verpflichtet, das ihr zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an sie abgetretenen Forderungen an den Käufer insoweit zurück zu übertragen, als deren Wert den Wert der der Verkäuferin gegen den Käufer insgesamt zustehenden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Zahlung, Preise

Preise der Ware gelten wie persönlich mit Verkäufer vereinbart. Vereinbarte Preise gelten ab Lager von Verkäufer. Bei Versendung der Ware an den Käufer gehen sämtliche Beförderungs- und Versendungskosten ab Lager des Verkäufers zu Lasten des Käufers soweit der bestellte Warenwert im Inland weniger als 150,00 € und im Ausland weniger als 251,- € beträgt. Bei einem Warenwert im Inland ab 150,00 € und im Ausland ab 251,00 € erfolgt die Versendung frei Haus. Mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Käufer über. Jede Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der Verkäufer dem Käufer 2 % Skonto. Bei Bankeinzug gewähren wir 3% Skonto. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, eine Verzinsung des Kaufpreises in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer unbeschadet der weitergehenden Rechte berechtigt, für jede Mahnung ab der zweiten vorgerichtlichen Mahnung eine Spesenpauschale in Höhe von 10,00 € zu berechnen.

Preisänderung

Erfolgt die Lieferung der Ware vertragsgemäß oder auf Wunsch des Käufers später als innerhalb von 4 Monaten seit dem Datum der Auftragsbestätigung, so ist der Verkäufer berechtigt, eine nach diesem Zeitraum eintretende Erhöhung der Listenpreise an den Verkäufer im gleichen Umfang weiterzugeben. Hat sich die bei der Auftragsbestätigung gültige gesetzliche Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Lieferung geändert, so schuldet der Käufer den am Lieferungstag gültigen Umsatzsteuersatz.

Stundung, Aufrechnung

Vereinbaren die Vertragsparteien die Stundung des Kaufpreises – auch durch Hereinnahme von Wechseln etc. – und werden Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen (Unpfändbarkeit, Insolvenzantrag, Wechselprotest etc.) oder kommt der Käufer mit einer Kaufpreisrate mehr als 10 Tage in Verzug, so wird der gesamte noch offen stehende Kaufpreis sofort fällig, ungeachtet einer späteren Fälligkeit einzelner Wechsel etc.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur insoweit zulässig, als diese Gegenforderungen von der Verkäuferin nicht bestritten und fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer ist nicht berechtigt, dem Verkäufer gegenüber Zurückbehaltungsrechte wegen etwaiger Gegenansprüche geltend zu machen; jedoch gilt Ziffer 6 Abs. 2 entsprechend.

Mängelrüge

Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort bei Erhalt auf Mängel und Mengendifferenzen zu überprüfen und etwaige Beanstandungen dem Verkäufer unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen seit Erhalt der Ware zu melden, anderenfalls der Käufer mit seiner Mängelrüge ausgeschlossen ist. Bei verborgenen Mängeln gelten die gesetzlichen Rügefristen. Beim Versendungskauf hat der Käufer die gelieferte Ware auch unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen, und zwar auch dann, wenn die Verpackung unbeschädigt ist, und etwaige Beschädigungen sofort dem Transportunternehmen zu melden.

Haftung

Der Verkäufer haftet dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verkäufer der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks – ist Konstanz.

Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.

Teilnichtigkeit

Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt.

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.